Service & Hilfen

Unsere Leistungen

Auf Basis eines christlich-humanistischen Menschenbildes verstehen wir uns als modernen Dienstleister, der Familien, Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen mit Rat, Tat und Herz zur Seite steht.

Service & Hilfen

Unser Angebot

Unsere Leistungen richten sich besonders an Familien und Kinder, die
Anspruch auf Unterstützung nach § 27 SGB VIII haben.

Wir bieten ambulante pädagogische und therapeutische Leistungen an, die unabhängig von der nationalen, sozialen, religiösen oder kulturellen Herkunft der Betroffenen in Anspruch genommen werden können.

Bei uns stehen Wertschätzung, Fachkompetenz, Flexibilität, Offenheit und Verantwortung im Mittelpunkt – sowohl im Umgang mit den Hilfebedürftigen als auch mit allen beteiligten Personen.

Jedes Angebot orientiert sich an einem verantwortungsvollen Kinderschutz und wird vor allem durch individuell abgestimmte Einzelfallhilfen realisiert.

Unsere Unterstützung findet direkt im Alltag der Familien statt, am Wohnort der Betroffenen, und wird durch bedarfsgerechte Gruppenaktivitäten sinnvoll ergänzt.

Der genaue Betreuungsbedarf wird gemeinsam im Hilfeplanverfahren festgelegt. Die Kosten für diese wertvolle Unterstützung übernimmt das zuständige Jugendamt.

Wir möchten, dass sich jede Familie und jedes Kind in unserer Begleitung gut aufgehoben fühlt.

Service & Hilfen

Unsere Hilfen im Detail

Unterstützt Familien durch intensive Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen und gibt Hilfe zur Selbsthilfe. Ist in der Regel auf längere Dauer ausgelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.

Soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Bei familiären Konflikten, Krisen und Umbrüchen werden mit allen Familienmitgliedern gemeinsam oder einzeln Lösungsstrategien zur Stärkung der sozialen, persönlichen und erzieherischen Kompetenz erarbeitet.

Ziel der Aufsuchenden Familientherapie ist, unter Erhalt der bisherigen familiären Bindungen und unter der Nutzung der vorhandenen familiären und individuellen Ressourcen, stabile Problemlösungen bei familiären und sozialisationsbedingten Problemlagen zu entwickeln.

Die Hilfe umfasst 10-25 Sitzungen.

Soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. Ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und soll den individuellen Bedürfnissen des Jugendlichen Rechnung tragen.

Begleiteter Umgang unterstützt Eltern, die sich getrennt haben und Hilfestellung bei der Gestaltung der Umgangskontakte mit ihren Kindern brauchen. Ziel des begleiteten Umgangs ist, den Kontakt des Kindes zum nicht in der Familie lebenden Elternteil durch die Anwesenheit einer dritten neutralen Person zu ermöglichen.

Der Verfahrensbeistand hat die Aufgabe, in kindschaftsrechtlichen Verfahren die Interessen Minderjähriger zu vertreten und kann hier Anträge stellen, Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen. Der Verfahrensbeistand wurde früher auch als „Kinder- und Jugendanwalt“ oder „Anwalt des Kindes“ bezeichnet. Der Verfahrensbeistand wird vom Familiengericht eingesetzt.

Bei Straftaten durch Jugendliche und Heranwachsende im Alter zwischen 14 und 21 Jahren kann der Jugendrichter eine Betreuung anweisen. Die Zuweisung der Betreuungsweisung erfolgt dann über die Jugendgerichtshilfe.

Eine Umgangspflegschaft kann vom zuständigen Familiengericht angeordnet werden. Der Umgangspfleger ist dann befugt zu bestimmen, wie der vom Gericht geregelte Umgang des Kindes beziehungsweise der Kinder mit dem getrenntlebenden Elternteil auch gegen den Willen des anderen Elternteils durchgesetzt wird